
BENUTZERORDNUNG NATURKLETTERPARK BURGFELSEN RIEGERSBURG
Diese Benutzerordnung ist von allen Kletterern vor der erstmaligen Nutzung des Burgfelsens Riegersburg zu lesen und wird im Rahmen der Online-Registrierung bestätigt.
1. ALLGEMEINES
Die Benutzerordnung dient in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Sie ist
am Eingang zum Naturkletterpark gut sichtbar angeschlagen und muss von jedem Benutzer
aufmerksam durchgelesen werden. Das Benutzerreglement kann auch auf der Homepage
(www.naturbursch.at) eingesehen werden. Wer den Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg benutzt,
anerkennt das Benutzerreglement und ist verpflichtet, dieses einzuhalten. Verstöße gegen die
Benutzerordnung können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein
Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Bei wiederholten Verstößen gegen das
Reglement kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Platzverbot ausgesprochen werden. Besitzern von
Abonnementen wird in diesem Fall das Abonnement entzogen. Es besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. Den Anweisungen des Trainerpersonals ist immer Folge zu leisten!
2. SICHERHEIT
2.1 Sicherheitsstandards
Naturbursch Training Riegersburg ist bestrebt, höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Anlage
soll dem Benutzer ein Maximum an technisch möglicher und sinnvoller Sicherheit bieten. Die
Einbohrungen am Felsen wurden in Auszugsversuchen vom TÜV geprüft (TÜV = Technischer
Prüfverein). Sämtliche Installationen (Bohrlaschen, Umlenker, Sauschwänze etc.) entsprechen den
EU-Richtlinien (EN 12572) für Kletterwände. Unfälle beim Klettern ereignen sich meistens durch
falsche Handhabung und Unachtsamkeit der Seilschaft. Bei unzureichender Beherrschung der Kletter-
oder Sicherungstechnik oder bei Verwendung ungeeigneter Ausrüstung besteht Lebensgefahr.
Daher gilt:
2.2 Die Benutzung des Naturkletterparks Burgfelsen Riegersburg erfolgt auf eigene
Verantwortung! Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern im Naturkletterpark Burgfelsen
Riegersburg mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber – auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln
durch den Benutzer – nicht restlos eliminiert werden können. Bei starker Auslastung ist gegenseitige
Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung. Die Benutzung der Kletteranlage erfordert volle
Konzentration beim Klettern und Sichern.
2.3 Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletterbereiche ausschließlich unter ständiger Aufsicht
einer ausgebildeten Person benutzen! Ausbildungskurse werden von Naturbursch Training
Riegersburg angeboten. Informationen dazu sind unter www.naturbursch.at sowie beim
Trainerpersonal erhältlich.
2.4 2er Seilschaft
Bei einer 2er Seilschaft ist darauf zu achten, dass beide Kletterer über das entsprechende Kletter-
Know-How verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss zwingend die ausgebildete Person das
Sichern übernehmen oder es muss eine Drittperson mit entsprechender Erfahrung zur Kontrolle
beigezogen werden.
2.5 Jegliche eigenmächtigen Veränderungen in den Kletterrouten sind untersagt, wie z.B.
Sicherungen anbringen.
2.6 Für das Klettern darf nur normgerechte Bergsport-Ausrüstung (CE-EN-Prüfzeichen) verwendet
werden.
2.7 Kletterer und Sichernder haben sich vor jeder Route gegenseitig zu kontrollieren (Partnercheck!).
Sind die Klettergurte richtig angezogen? Sind die Schnallen zurückgeschlauft? Ist der Kletternde
richtig angeseilt? Hat der Sichernde den HMS-Knoten bzw. das Sicherungsgerät richtig eingehängt?
Wurden die Knoten richtig und vollständig geknüpft? Sind die Sicherungskarabiner zugeschraubt?
Knoten am Seilende? etc.
2.8 Dem Sichern mit halbautomatischen Sicherungsgeräten (Gri-Gri, Eddy usw.) gilt besondere
Vorsicht: Vor dem Klettern soll mittels kurzem Ziehen am Seil kontrolliert werden, ob das Seil richtig
eingelegt ist und das Gerät im Sturzfall blockiert. Ebenfalls ist abzuklären, ob der Sichernde das Gerät
und dessen Anwendung kennt und Erfahrung im Umgang damit hat. Das Trainerpersonal ist
berechtigt, bei Sicherheitsbedenken - sei es durch die fehlerhafte Handhabung oder bei Bedenken
gegenüber dem Sicherungsgerät - die Benützung des entsprechenden Sicherungsgeräts zu verbieten.
2.9 Das Kletterseil muss mindestens 50 Meter lang und für das Sportklettern(Felsklettern) bestimmt
sein. Zu kurze Seile sind gefährlich! Beim Ablassen des Kletterers besteht ein erhöhtes Unfallrisiko!
2.10 Generell muss der Sichernde in unmittelbarer Nähe zum Einstieg sichern (ca. 1m Abstand).
Ausnahmen ergeben sich aus Kletterhöhe, Sichtkontakt und Seilreibung, dabei muss der Sichernde
seinen Standort in einem entsprechend angemessenen Rahmen einnehmen. Das Sitzen oder Liegen
beim Sichern ist verboten.
2.11 Bei großem Gewichtsunterschied der Kletterpartner empfehlen wir die Standplatzsicherung
anzuwenden und nur entsprechend ausgerüstete Routen auszuwählen. Eine weitere Möglichkeit
besteht im Einhängen einer Zwischensicherung in der Nachbarroute um damit mehr Seilreibung zu
erzeugen.
2.12 Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
2.13 Wer sich an Bohrlaschen festhält, kann sich schwer verletzen!
2.14 Dem Sichernden ist es untersagt, dem Kletterer nachzusteigen, solange dieser noch nicht zum
Ausgangspunkt der Route zurückgekehrt ist oder bei einer Mehrseillängentour den Zwischenstand
erreicht hat.
2.15 Rasches Ablassen ist verboten! Beim Ablassen des Kletterers ist der Sichernde dafür
verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.
2.16 Das Seil ist so abzuziehen, dass es der Wand entlang durch die vom Kletterer zuvor
eingehängten Karabiner zurückläuft. Derjenige, der das Seil abzieht, ist dafür verantwortlich, dass
keine Drittpersonen gefährdet werden. (Vorsicht lose Steine.)
2.17 Soloklettern ist verboten (Seilfreies Klettern über 1.5m Höhe mit den Füssen)!
2.18 Alle Benutzer
sind sich bewusst, dass sich Steine lösen und Tritte bzw. Griffe aus dem Fels ausbrechen können. Es
besteht daher Helmpflicht. Der dringende Appell, „Bitte schütze Deinen Kopf“. Die Benutzer tragen
diesbezüglich jedes Verletzungsrisiko selbst.
2.19 Vermeide den Aufenthalt in der Sturzzone unterhalb kletternder Personen.
2.20 Beim Klettern und Sichern ist das Telefonieren mit Handy sowie das Musikhören mit Kopfhörer
u.ä. nicht gestattet.
2.21 Helft uns bei der Verhütung von Unfällen! Obwohl das Trainerpersonal das Klettergeschehen u.a.
mit Rundgängen überwacht, kann es nicht überall und immerzu präsent sein. Dank Eurer Erfahrung
könnt ihr uns unterstützen, Probleme rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Ihr könnt
allfälligen Risikopersonen entweder selber "Tipps" und Hinweise für ihre Sicherheit geben oder
unverzüglich das Trainerpersonal informieren.
2.22 Vortrittsrecht Vortritt hat derjenige, der weiter in der Route vorangekommen ist. Kletterer die in
einer Nachbarroute unmittelbar dahinter resp. darunter klettern, müssen ihm den Vortritt überlassen
und müssen darauf bedacht sein, dass der Sturzraum für den Vortrittsberechtigten frei ist. Wird der
Kletterer, welcher zuvor das Vortrittsrecht genossen hat, überklettert (dies kann z.B. der Fall sein,wenn der Vortrittsberechtigte eine Pause macht und ins Seil sitzt), wechselt das Vortrittsrecht
automatisch.
3. TOP-ROPE-REGELN
3.1 Grundsätzlich darf nur an den von Naturbursch Training Riegersburg eingerichteten "Top-Rope" –
Stationen Top-Rope geklettert werden. Bei schwach ausgelastetem Betrieb ist das Top-Rope-Klettern
unter den nachfolgend aufgeführten Einschränkungen auch an anderen Routen zulässig:
a. b. c. Nachsteigen an Express-Schlingen als Umlenkung ist nicht gestattet. Alle
Zwischensicherungen und der Spezial-Sicherungskarabiner am Ende der Route
müssen eingehängt sein.
Wegen der Pendelgefahr darf nur an jenem Seil geklettert werden, welches durch alle
Zwischensicherungen zum Spezial-Sicherungskarabiner hinaufführt.
Das Sicherungsseil muss straff gehalten werden. Top-Rope-Kletterer haben bei
Pendel- bzw. Sturzgefahr auf die anderen Kletterer besondere Rücksicht zu nehmen.
4. HELMPFLICHT
4.1 Am Felsen können sich immer wieder Felsbrocken und Steine lösen.
4.2 Es besteht daher im gesamten Areal des Naturkletterparks Burgfelsen Riegersburg Helmpflicht
(Ab dem Tor zum Eselsteig).
4.3 Der Aufenthalt und das Klettern ohne Helm im Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg ist nicht
gestattet.
5. BOULDERN
5.1 Seilfreies Klettern (Free Solo) ist nicht gestattet. (Seilfreies Klettern über 1.5m Höhe mit den
Füssen)!
5.2 Bouldern ist nur mit entsprechenden selbst mitgebrachten Sprungmatten erlaubt!
5.3 Beim Bouldern darf aus Verletzungsgefahr kein Gurt (Karabiner usw.) getragen werden.
6. LÄRM
6.1 Der Burgfelsen Riegersburg befindet sich im Privateigentum des Prinzen von und zu
Liechtenstein. Durch die fantastische und einzigartige Riegersburg kommen viele kulturinteressierte
Besucher zur Riegersburg. Wir bitten daher um Lärmvermeidung und Rücksicht.
6.2 Lautes Schreien und Lärmen ist im Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg verboten
6.3 Eine Zuwiderhandlung kann nach einer Ermahnung einen Platzverweis zur Folge haben. Das
Eintrittsgeld kann nicht rückerstattet werden.
7. KINDER
7.1 Kinder bis 12 Jahre dürfen den Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg nur in Begleitung eines
Erwachsenen betreten. Der Aufenthalt ist nur unter dauernder Aufsicht von Erwachsenen oder im
begleiteten Gruppentraining gestattet.
7.2 Das Spielen im gesamten Eselsteigbereich ist verboten!
8. GRUPPEN UND KURSE
8.1 Externe Kletterkurse bedürfen der Zustimmung von Naturbursch Training Riegersburg.
9. MATERIAL
9.1 Jeder Benutzer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Die
verwendeten Ausrüstungsgegenstände (Seile, Karabiner, Sicherungsgeräte etc.) müssen den
heutigen Anforderungen (UIAA-geprüft, EN-, CE-geprüft etc.) genügen.
9.2 Werden Mängel in den Kletterrouten festgestellt (Bohrlaschen, Umlenkungen, größere lose Steine
etc.), sind die Benutzer verpflichtet, dies sofort dem Kletterparkpersonal zu melden.
9.3 Fehlende Ausrüstungsgegenstände können bei Naturbursch Training Riegersburg gegen Gebühr
entliehen werden.
10. EINLASS IN DIE ANLAGE
10.1 Vor Betreten des Naturkletterparks Burgfelsen Riegersburg (Eselsteig) ist den Trainern von
Naturbursch Training Riegersburg (Burgwiese) unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw.
sich registrieren zu lassen und ein Eintritt zu lösen.
10.2 Keine Ermäßigung ohne gültigen Ausweis.
11. KLETTERPARKPERSONAL
11.1 Den Anweisungen des Kletterparkpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
11.2 Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Naturkletterparkbenutzer ständig auf
korrektes Sichern zu überprüfen.
11.3 Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl (Wertsachen etc.) und
Vandalismus der Polizei zu melden.
12. ÖFFNUNGSZEITEN
12.1 Die Anlage steht dem Kunden gemäß den aktuellen Öffnungszeiten grundsätzlich während der
Saison vom 01. April bis 31.Oktober zur Verfügung.
12.2 Der Naturkletterpark gilt als "offen", wenn mindestens 30 % der Anlage dem individuellen
Training zur Verfügung steht. Es können aber jederzeit Teilbereiche oder im Notfall die ganze Anlage
geschlossen bzw. gesperrt werden (Routenbau, Revisionen, Wettkämpfe, Veranstaltungen etc.).
Solche Sonderfälle werden im Voraus angekündigt.
13. ORDNUNG UND SAUBERKEIT
13.1 Im Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg herrscht absolutes Feuerverbot! Feuer, Glut und
heiße Asche gefährdet die Kletterausrüstung!
13.2 Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder
Drogeneinfluss stehen, ist der Aufenthalt im Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg untersagt. Der
Konsum von Alkohol ist im Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg nicht gestattet.
13.3 Hunde und andere Tiere dürfen sich nur dann im Naturkletterpark Burgfelsen Riegersburg
aufhalten, wenn ihr Umgang einwandfrei ist und andere Kletterer weder gestört, noch beeinträchtigt
werden. Es besteht Leinenpflicht! Auch das Tier kann von fallenden Steinen getroffen werden. Die
Haftung hierfür übernimmt der Eigentümer!
13.4 Die Verwendung von Glasflaschen ist verboten!
13.5 Der Naturkletterpark, die WCs am Burglift, sowie die Außenanlage sind sauber zu halten. Im
Hochseilgarten Riegersburg stehen Abfalleimer und PET-Sammelkontainer bereit.
14. UHU
In den Einbuchtungen des Burgfelsens frisst ein wildlebender Uhu seine Beutetiere.
14.1 Da er mit Vorliebe Igel frisst, können sich Igelskeletts und die damit verbundenen Stacheln
innerhalb der Kletterrouten oder am Boden befinden. Es ist daher Vorsicht geboten, insbesondere
beim Barfuß gehen.
14.2 Wir bitten um Rücksichtnahme auf den Uhu und seinen Lebensraum. Sollten im Bereich der
Kletteranlage Nester oder Hinweise auf Brutstätten entdeckt werden, bitten wir um umgehende
Information.
15. HAFTUNG
Für Personen- und Sachschäden sowie für Garderoben und Wertsachen wird keine
Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber
zu tragen. Naturbursch Training Riegersburg übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Naturbursch Training Riegersburg
Januar 2026
Gregor Krevs